Grußworte von Koushi ESAKI
 
Schon seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1935 vertreten wir in Japan vor allem die Interessen von ausländischen Mandanten und gehören zu den bei der Vertretung europäischer Anmelder führenden japanischen Kanzleien.

Mit unserem durchweg mehrsprachigen Team von hochqualifizierten und erfahrenen Patentanwälten sowie diese unterstützenden technischen Experten und Büromitarbeitern bieten wir Ihnen eine gewissenhafte, effiziente und auf die Bedürfnisse ausländischer Anmelder abgestimmte Bearbeitung sämtlicher Anliegen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können Sie von uns in jedem Stadium eine auf den einzelnen Fall zugeschnittene, auf die Erlangung sicherer und umfassender Schutzrechte gerichtete optimale Arbeitsweise erwarten, sei es bei der Anfertigung inhaltlich und sprachlich hochwertiger Übersetzungen von Anmeldetexten, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zum besten Vorgehen im japanischen Prüfungsverfahren und bei Konflikten oder bei der Verwaltung von Fristen.
Hierbei verlassen wir uns nicht nur auf unsere Erfahrung, sondern berücksichtigen bei unserer Arbeit umgehend Änderungen im nationalen und internationalen Recht sowie neueste technische Entwicklungen.

Auch zukünftig werden wir alles daransetzen, Ihnen die bestmögliche Betreuung Ihrer Schutzrechte garantieren zu können.

Tokyo, März 2018